Rote Zipfelmützen, Plätzchen und Punsch gab es beim letzten Digitalcafé des Jahres 2025 am 12. Dezember im Smart City Forum Eichenzell. Die Veranstalterinnen von Smart City Eichenzell, antonius sowie Leben und Arbeiten in Eichenzell e.V. setzten mit dem Thema „Digitale Kleinanzeigenportale“ zum Jahresabschluss auf Nachhaltigkeit – durchaus mit einem Augenzwinkern: „Wer nicht mehr genutzte Bücher, Haushaltsgeräte und Kleidung aussortieren und in gute Hände übergeben möchte, dem legen wir Kleinanzeigenportale ans Herz“, sagte Anne Jana von Smart City Eichenzell zur Begrüßung und schob hinterher: „So werden Sie übrigens auch hervorragend Weihnachtsgeschenke los, die nicht ganz Ihren Geschmack getroffen haben.“
Ungenutzte Schätze wieder in den Umlauf bringen
„In deutschen Haushalten liegen laut einer Studie des Wuppertaler Instituts ungenutzte Gegenstände im Wert von gut 82 Milliarden Euro, darunter 195 Millionen alte Handys und mehr als 100 Millionen defekte Waschmaschinen, Geschirrspüler und Trockner“, leitete Anne Jana zum ernsten Hintergrund über. Auch nicht länger verwendete Kleidung, Bücher, Fahrräder, Geschirrbestandteile, Dekorationsutensilien und Spiele landeten häufig in Kellern und auf Dachböden.
„Nachhaltiger und sinnvoller ist es, sie wieder in den Umlauf zu bringen, sie zu verkaufen oder zu verschenken“, empfahl die Referentin und hob dabei die Vorteile von digitalen Verkaufsplattformen wie „Kleinanzeigen“, „Vinted“ oder „Facebook Marketplace“ hervor: Anders als etwa auf Flohmärkten erzielten Verkäufer auf Online-Plattformen oft einen schnellen Verkaufserfolg, besonders bei gefragten Artikeln – und das von zu Hause aus. „Sie können als Verkäufer sogar Selbstabholung statt Versand angeben, dann müssen Sie noch nicht einmal Päckchen packen“, so Jana. Zudem seien viele Plattformen kostenlos oder erhöben bei Privatverkäufen nur geringe Gebühren. Außerdem könne man selbst den Preis eines Verkaufsartikels bestimmen.
Worauf man beim Kauf und Verkauf achten sollte
Aber auch der Kauf von gebrauchten Artikeln könne sich lohnen, da man viele Produkte deutlich günstiger erhalte, fuhr Jana fort. „Fragen Sie sich bei allen Anschaffungen: Muss der benötigte Gegenstand wirklich fabrikneu sein? Die Antwort ist vermutlich oft ‚nein‘ – selbst wenn man ihn verschenken möchte.“ Bücher beispielsweise kaufe sie meist günstig als Second Hand-Exemplare und verkaufe sie nach dem Lesen gleich weiter.
Natürlich sollte der in der Anzeige angegebene Zustand eines Artikels auch dem tatsächlichen entsprechen. Daher sei es in jedem Fall wichtig, Artikel vor dem Kauf zu prüfen. Bei vereinbarter Selbstabholung empfehle sie, eine weitere Person mitzunehmen und die Ware vor dem Bezahlen auf Schäden zu untersuchen und zu testen, vor allem elektronische Geräte. „Eigentlich müssen Verkäufer Mängel an gebrauchten Gegenständen bereits in der Anzeige mit Fotos dokumentieren und im Text beschreiben. Leider halten sich nicht alle daran. Daher sollten Käufer schon im Vorfeld detailliert nachhaken, ob ein Artikel in Ordnung ist.“ Relevant könne darüber hinaus sein, ob es sich beim Haushalt des Verkäufers um einen Nichtraucher- und tierfreien Haushalt handele. So könne man sich als Allergiker unschöne Überraschungen mit an Produkten haftenden Tierhaaren oder nach Rauch riechenden Waren ersparen.

Gute Produktbeschreibungen nutzen Käufern und Verkäufern
Marielene Schmidt-Nohl, Inklusionsnetzwerkerin bei antonius, stellte den Besuchern die Funktionsweise der App „Kleinanzeigen“ vor. Nutzende müssten sich zunächst kostenlos die App herunterladen und sich registrieren. Anschließend könne man Anzeigen suchen – auch im Umkreis des Wohnorts – oder selbst eine Anzeige aufgeben. Dafür lade man Fotos vom Verkaufsgegenstand hoch, füge einen Titel sowie eine Beschreibung hinzu und lege eine Kategorie an. „Es lohnt sich, den Titel klar und aussagekräftig zu formulieren und die Ware im Text detailliert zu gestalten. So weiß der Käufer gleich, woran er ist, und Sie ersparen sich unnötige Nachfragen.“
In eine gute Beschreibung gehörten etwa Farb-, Größen- oder Gewichtsangaben sowie das Alter des Artikels, aber auch Nutzungseigenschaften und eine ehrliche Bewertung des Zustands. Anschließend trage man einen Preis ein – „orientieren Sie sich an ähnlichen Produkten, die andere Käufer eingestellt haben, und erwarten Sie keine Neupreise“ – und gebe an, ob dieser ein Festpreis sei oder verhandelt werden könne. Sei ein Käufer interessiert, könne er den Verkäufer kontaktieren, Fragen stellen oder über den Preis verhandeln. Werde man sich einig, könne der Käufer je nach Absprache anschließend die Ware vor Ort abholen oder sie auf dem Postweg erhalten.
Fake Accounts und Täuschungsversuche: Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht
Was kann man tun, wenn die erhaltene Ware anders als beschrieben ist? „Kontaktieren Sie umgehend den Verkäufer und beschweren sich“, riet Schmidt- Nohl. Hätten Privatverkäufer einen Mangel tatsächlich übersehen, seien sie häufig einsichtig und nähmen den Artikel zurück oder erstatteten den Verkaufspreis – auch um einer negativen Bewertung des Käufers auf der Plattform zu entgehen. Lenke der Verkäufer trotz offensichtlicher Mängel nicht ein oder gewinne man den Eindruck, er habe den Käufer bewusst täuschen wollen, sollte man sich an die Verkaufsplattform wenden und über die Bewertung andere Käufer warnen. In schwerwiegenden Fällen – etwa wenn ein ganz anderes Produkt oder ein „Schrott“-Artikel eintreffe, der in der Anzeige völlig anders dargestellt worden sei – sollte man den Käufer bei der Polizei anzeigen. Bereits bezahltes Geld sei jedoch häufig verloren.
Zu besonderer Vorsicht rief sie auf, wenn ein Verkäuferprofil erst wenige Tage alt sei, keine oder sehr wenige Bewertungen habe oder die angebotene Ware unrealistisch günstig erscheine und nur mit unscharfen Fotos beworben werde. „Dabei kann es sich um einen sogenannten ‚Fake Account‘, also ein falsches Profil, handeln“, so Schmidt-Nohl. „Wenn ein Verkäufer Sie außerdem dazu auffordert, sofort zu zahlen, die Kommunikation außerhalb der Plattform über WhatsApp oder SMS führen möchte, detaillierte Daten von Ihnen abfragt oder nur Vorkasse anbietet, sollten Sie hellhörig werden und den Kontakt abbrechen.“ Auch Käufer, die bei hohen Beträgen ausschließlich die „Paypal friends and family“*-Bezahlmethode anböten, seien besser zu meiden.

Bücher verkaufen zum Festpreis
Ein Verkaufsportal, das etwas anders funktioniert, stellte die Digitallotsin Sara Fackert vor. Das deutsche Second Hand-Portal „Momox“ kauft Bücher, Medien und Kleidung über eine App an und verkauft sie anschließend über eigene Onlineshops weiter. Dadurch spare man sich als Verkäufer die Kommunikation mit potenziellen Käufern, erziele allerdings möglicherweise auch geringere Gewinne, so die Ehrenamtliche. „Bei Büchern läuft das so: Man scannt den Barcode mit dem Smartphone ein und bekommt sofort einen Festpreis angezeigt – oder erfährt, wenn die Plattform das Buch aktuell nicht nimmt.“ Für ein Taschenbuch gebe es manchmal nur 15 Cent, für Bildbände, seltene Bücher oder hochwertige gebundene sei es mehr. „Die Plattform orientiert sich an Marktpreisen. Wird ein Buch viel nachgefragt, steigt der Ankaufspreis“, so Fackert. Es lohne sich daher abzuwarten oder parallel die Festpreise ähnlicher Portale wie „Rebuy“ oder „Zoxs“ zu prüfen.
Stimme man dem Verkauf zu, erhalte man einen Versandaufkleber zum Ausdrucken, packe die Bücher in ein Paket und sende es kostenlos ein. Anschließend erhalte man bei Momox eine Überweisung oder einen Einkaufsgutschein für dessen Verkaufsportale – allerdings nur, wenn die Artikel keine Mängel aufwiesen. „Akzeptiert die Plattform Ihre Ware nach der Prüfung doch nicht, können Sie sie entweder kostenpflichtig zurückerhalten, sie den Anbieter spenden oder direkt entsorgen lassen.“
Im Anschluss an den Vortrag ließen sich viele der Gäste von Ehrenamtlichen zu Smartphone-Fragen beraten.
Tipps & Tricks für Kauf und Verkauf auf Online-Verkaufsportalen
- Verwenden Sie gute Produktfotos: Sie sollten scharf sein und den Artikel aus verschiedenen Perspektiven zeigen. Nehmen Sie Fotos am besten bei Tageslicht auf.
- Achten Sie auf eine korrekte Schreibweise. Ein Tippfehler im Titel kann dazu führen, dass Käufer Ihre Anzeige beim Suchen nicht finden.
- Aktualisieren Sie Ihre Anzeige regelmäßig. Dann rückt sie in der Liste nach oben und Käufer sehen, dass das Produkt noch vorhanden ist. Nach einem bestimmten Zeitraum – bei „Kleinanzeigen“ sind es 60 Tage – wird die Anzeige automatisch gelöscht.
- Ist ein Produkt sicher verkauft, löschen Sie Ihre Anzeige. Sie können sie auch pausieren, etwa wenn Sie im Urlaub sind.
- Geben Sie in Ihrer Anzeige niemals Ihre Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse an. Üblicherweise erfolgt die Kommunikation mit Käufern über die Plattform, die Ihre Daten schützt. Ihr Benutzername muss nicht Ihr Klarname sein. Bieten Sie Käufern eine Selbstabholung an, geben Sie Ihre Adresse erst heraus, wenn Sie handelseinig geworden sind.
- Die Einnahmen aus Verkaufsportalen sind unterhalb der Freigrenze von einem Verkauf von maximal 30 Artikeln pro Plattform und Jahr oder Einnahmen von insgesamt maximal 2.000 Euro im Jahr steuerfrei. Wer bloß seinen eigenen ausrangierten Hausrat verkauft, hat in der Regel keine steuerlichen Folgen zu befürchten.
- Dokumentieren Sie vorhandene Mängel an Ihren Waren ehrlich und umfassend, um nachträgliche Reklamationen zu vermeiden. Laut der Stiftung Warentest sollte man in die Anzeigen außerdem diese Formulierung schreiben: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“
*Glossar
Fake Account [gesprochen „fäik akaunt“]: ein Profil in den sozialen Medien oder auf Verkaufsportalen, das eine falsche oder erfundene Identität vorgibt. Oft hat es zum Ziel, zu Betrugszwecken andere Menschen zu täuschen oder zu manipulieren.
Paypal for friends and family [gesprochen „päipäl for frends änd fämili“]: Paypal ist ein Online-Bezahldienst, mit dem man Geld überweisen und erhalten kann. Die Funktion „for friends and family“ ermöglicht das kostenlose Versenden von Geld an Freunde und Familie. Verlangt ein Verkäufer diese Methode, spart er sich die Verkaufsgebühren an die Plattform. Besonders bei Kleinbeträgen bitten viele Verkäufer darum. Käufer können sich in diesem Fall jedoch nicht mehr auf den Käuferschutz der Plattform berufen. Dieser sorgt dafür, dass der Käufer unter Umständen sein Geld wiedererhält, wenn er die bezahlte Ware nicht erhält oder sie nicht der Beschreibung entspricht.
Die Termine für 2026 zum Vormerken:
.02., 05.03., 26.03., 30.04., 11.06., 13.08., 03.09., 01.10., 05.11., 03.12.