Mobilfunkverträge unter der Lupe / Personalwechsel beim Digitalcafé Eichenzell

Ein neues Gesicht beim Digitalcafé Eichenzell: Gemeinsam mit Anne Jana von Smart City Eichenzell begrüßte diesmal Marielene Schmidt-Nohl die zahlreichen Besucher, die das Thema „Handyverträge“ am 13. Mai in den Gewölbekeller des Eichenzeller Herrenhauses gelockt hatte. Marielene Schmidt-Nohl hat die Nachfolge von Laura Albrecht als Inklusionsnetzwerkerin bei antonius übernommen und veranstaltet in Kooperation mit Smart City Eichenzell zukünftig auch das Digitalcafé. Am Veranstaltungsabend sprang sie mit Begeisterung ins kalte Wasser und erklärte Digitalisierungsbegriffe.

Marielene Schmidt-Nohl, Inklusionsnetzwerkerin bei antonius, veranstaltet ab sofort das Digitalcafé gemeinsam mit Anne Jana von Smart City Eichenzell.

Vorab bezahlt: der Prepaidvertrag

Marcel Mayka, Wirtschaftsjurist bei der Verbraucherzentrale Hessen e.V. in der Beratungsstelle Fulda, erläuterte zunächst die verschiedenen Formen von Mobilfunkverträgen: Prepaid*- oder Laufzeitverträge. „Bei Prepaid-Verträgen zahlen Sie im Voraus über ein Guthaben, das sich in der Regel online über das Internet oder eine App immer wieder aufladen lässt“, erklärte er. Wenn das Guthaben leergelaufen sei, gebe es zum einen die Option der manuellen Aufladung oder die der automatischen Aufladung: Sinkt das Guthaben unter ein festgelegtes Niveau, wird um einen ebenfalls vorab bestimmten Betrag aufgeladen. Prepaidverträge gebe es bereits ab zehn Euro im Monat. Meist sei es möglich, darüber auch eine Telefonflatrate in alle Netze zu buchen. Üblicherweise sei ein Datenvolumen* von 3-5 Gigabyte dabei: „Für die normale Nutzung – also Telefonieren, WhatsApp und ab und zu etwas recherchieren – reicht das völlig aus“, so die Einschätzung Maykas. Nur datenintensive Anwendungen wie unterwegs regelmäßig Filme zu streamen* oder Musik herunterzuladen seien mit diesem Volumen nicht machbar.

Marcel Mayka von der Verbraucherzentrale Hessen e.V. gab einen Überblick über die gängigen Mobilfunktarife.

Von den Tücken der automatischen Aufladung

„Was ist sicherer, die manuelle oder die automatische Aufladung?“, wollte ein Besucher wissen. Mayka erzählte von einer älteren Kundin mit einem alten Klapphandy, deren Angehörige ihr ein neues Smartphone gekauft hätten. Sie hätten jedoch vergessen, den alten Vertrag umzustellen, der kein Datenvolumen beinhaltete. So fielen bei der Einrichtung des Smartphones für die genutzten Daten ohne ihr Wissen Extrakosten an, die über die automatische Abbuchung fleißig abgezogen worden seien. Groß sei dementsprechend der Schreck gewesen, als die nächste Mobilfunkabrechnung einen Beitrag von 700 Euro ausgewiesen habe. „Letztendlich musste die Frau nur 100 Euro selbst tragen“, erlöste Mayka das Publikum, das kollektiv nach Luft geschnappt hatte. Da der Anbieter, dem die ungewöhnlich hohen Kosten im laufenden Monat früh aufgefallen sein mussten, seiner gesetzlichen Warnpflicht gegenüber der Kundin nicht nachgekommen sei, habe er letztendlich das Nachsehen gehabt. „Auch wenn die Angelegenheit glimpflich ausgegangen ist: Mit einer manuellen Aufladung wäre es zu so einer Horrorrechnung erst gar nicht gekommen“, mahnte Mayka und beantwortete damit die Eingangsfrage aus dem Publikum.

Weitere Vorteile des Prepaid-Systems seien, dass der Tarif kurzfristig jeden Monat gekündigt werden oder – etwa im Urlaub – angepasst werden könne. Eine Rufnummernmitnahme, die lange Zeit nicht möglich gewesen sei, sei mittlerweile Standard. Zu beachten sei, dass die SIM-Karte* gesperrt werden könne, wenn das Guthaben über einen längeren Zeitraum nicht aufgeladen werde. Die geschehe in der Regel allerdings erst einmal teilweise – beispielsweise könne man nur noch angerufen werden, aber selbst nicht mehr telefonieren – , und vollständig erst etwa ab einem Monat oder später. Für den Kunden bleibe daher genügend Zeit zum Reagieren. Übrigens: „Möchten Sie den Prepaid-Vertrag nicht weiter nutzen, verfällt Ihr Restguthaben nicht“, so Mayka. „Da die Anbieter sich deswegen jedoch meist nicht freiwillig bei ihnen melden, sollten Sie selbst nachhaken und Ihren Anspruch auf Auszahlung geltend machen“.

„Kann ich Prepaid denn tatsächlich anonym nutzen?“, fragte ein Gast. Mayka winkte schmunzelnd ab: „In Krimis werden oft Wegwerfhandys gezeigt – billig produzierte Mobilgeräte ohne Akku, Display und SIM-Karte, die Kriminelle für einen kurzen Zeitraum verwenden, um nicht abgehört und verfolgt werden zu können.“ Dies sei in Deutschland nicht möglich: „Auch beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte müssen Sie sich ausweisen.“

„Fragen Sie sich: Welcher Vertrag ist für meine Bedürfnisse der beste?“ Marcel Mayka auf die Frage, ob Laufzeit- oder Prepaid-Verträge besser seien.

Rechnung nach Nutzung: der Laufzeitvertrag

„Bei einem Laufzeitvertrag erhält man einmal im Monat eine Rechnung über die Grundgebühr sowie die nutzungsabhängigen Entgelte“, erklärte Mayka das zweite Format der Smartphone-Tarife. Diese würden in der Regel mit sogenannten „Flatrates“* abgeschlossen: „Das bedeutet im Klartext: keine zusätzlichen Kosten für SMS, Anrufe in das deutsche Festnetz oder bestimmte Mobilfunknetze“. Anders als beim Prepaid-Vertrag binde man sich üblicherweise für einen Zeitraum von 24 Monaten an einen Anbieter. Einige Menschen schrecke ab, dass sich der Vertrag automatisch verlängere, wenn man ihn nicht rechtzeitig kündige. Aber: „Dazu hat sich die Gesetzgebung geändert: Nach Ablauf der 24 Monate kann auch ein automatisch verlängerter Vertrag vom Kunden monatlich gekündigt werden.“ Dies gelte im Übrigen auch für Altverträge und für Internet- und Festnetzverträge. Bei Laufzeitverträgen würden die Anbieter häufig damit werben, dass ein Smartphone oder ein Tablet zur Verfügung gestellt würde. Davor warnte Mayka jedoch: „Die monatlichen Kosten sehen für viele Menschen nach nicht viel aus. Zählt man die Beträge aber für die gesamte Laufzeit zusammen, sind sie meist deutlich höher als beim Vertrag ohne Gerät.“ Smartphones, so seine Empfehlung, sollte man sich unabhängig von einem Vertrag anschaffen.

Ob Prepaid oder Laufzeit, grundsätzlich gelte für alle Verträge: „Vor jedem Vertragsabschluss muss Ihnen der Anbieter schriftlich alle Informationen wie seine Kontaktdaten, die wesentlichen Vertragsmerkmale sowie eine Übersicht über Aktivierungsgebühren und die Laufzeit zur Verfügung stellen.“ Sollte er einseitig die Bedingungen des Vertrags ändern, habe der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Und: „Der Anbieter muss Sie jährlich über den für Sie optimalen Tarif informieren.“

Nach der Veranstaltung setzten sich viele Gäste zum Austausch zusammen.

Tarife regelmäßig überprüfen

„Wie kann ich wissen, ob mein Tarif noch für mich passt?“, lautete eine weitere Frage aus dem Publikum. „Prüfen Sie einmal im Jahr, ob Sie das für Ihre Bedürfnisse günstigste Angebot haben“, riet Mayka. Dabei könnten Vergleichsportale wie „Check24“ oder „Verivox“ helfen. „Sind diese Portale denn seriös?“, meldete sich ein Besucher skeptisch zu Wort. Maykas Antwort: „Es stimmt, Vergleichsportale sind nicht komplett unabhängig. Sie können Sie aber dennoch relativ verlässlich nutzen, wenn Sie die Filterkategorien verwenden. Dort können Sie ganz genau einstellen, was Sie wollen, etwa eine Flatrate ins Festnetz und eine SMS-Flatrate. Wenn Sie sich dann noch alle Treffer anzeigen lassen und nicht nur die ersten, können Sie sich im Allgemeinen auf die Ergebnisse verlassen.“ Oft gehe es aber nicht nur um die Frage „Wie hoch sind die Kosten?“, sondern auch das „ob überhaupt“: Ob man nämlich ein bestimmtes Tarif-Abo grundsätzlich noch benötige. Brauche man zum Beispiel sein Datenvolumen nie auf, sei es an der Zeit, zu einem abgespeckten Tarif zu wechseln. „Das läuft ähnlich wie im Fitnessstudio“, schloss Mayka augenzwinkernd. „Wenn der ehrliche Blick auf den Bauch zeigt, dass man das Fitnessstudio-Abo möglicherweise doch nicht ausreichend nutzt, sollte man das Abo anpassen oder kündigen.“

Im Anschluss ließen sich viele Gäste von Ehrenamtlichen zu individuellen Fragen beraten.

*Glossar

Prepaid [gesprochen „pripäid“, übersetzt „vorausbezahlt“]: Dienste werden im Voraus bezahlt. Bei einem Prepaid- Tarif im Mobilfunkbereich kauft ein Kunde ein Guthaben im Voraus und verbraucht es nach Gutdünken.

Datenvolumen: Das bei einem Prepaid- oder Laufzeitvertrag gebuchte Datenvolumen gibt an, wie viele Daten man pro Monat mit dem Handy verbrauchen darf, wenn man unterwegs das Internet nutzt.

Streamen [gesprochen „striemen“]: Inhalte wie Filme, Serien oder Musik online anschauen, ohne sie vollständig herunterzuladen. Sie werden während des Abspielens Stück für Stück übertragen.

SIM-Karte [SIM: „Subscriber Identity Module”, etwa “Teilnehmer-Identitätsmodul“]: eine Chipkarte, die in ein Mobiltelefon gesteckt wird und eine Verbindung zum Mobilfunknetz herstellt. Damit wird der Nutzer im Netz identifiziert.

Flatrate [gesprochen „fläträit“ von engl. „flat rate“, Pauschaltarif]: eine Pauschale, bei der man einen bestimmten Betrag im Voraus bezahlt und dafür ein festgelegtes Kontingent erhält. Beispiele: für 20 Euro monatlich so viel telefonieren oder im Internet surfen, wie man möchte, oder für einen bestimmten Zeitraum unbegrenzt Festnetznummern anrufen können.